Spendenbescheinigung

Eine Bestätigung über steuerbegünstigte Zuwendungen gilt bei Beträgen bis  100,- € als Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt.

Über 100,-€ erhalten Sie automatisch eine gesonderte Zuwendungs-
bestätigung. Bitte geben Sie hierzu auf der Überweisung Ihre vollständige Anschrift an.

"Wir sind wegen der Förderung unmittelbar steuerbegünstigter gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke im Sinne der §§ 51 ff AO nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Soest, Steuernummer 343/5846/1277, vom 09.06.2011 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Es wird gemäß § 50 Abs. 1 EStDV bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung der nachfolgenden Zwecke verwendet wird: (1) Mildtätige Zwecke und (2) folgende gemeinnützige Zwecke: öffentliche Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 und 7 AO).

WIR BRAUCHEN SIE!