Wir brauchen Sie!

Das Erreichen der ambitionierten Ziele der Aktion-Kunst-Stiftung zur kreativen Förderung von künstlerisch hochbegabten Menschen kann weder allein noch im Handumdrehen bewerkstelligt werden. Hierfür benötigen wir die finanzielle Unterstützung von Spendern – sei es privater Spender oder Firmen – sowie die Förderung nationaler und internationaler Institutionen. Außerdem sind Kooperationen mit Werkstätten, Heimen, Vereinen, Netzwerken und Museen auf nationaler wie internationaler Ebene notwendig.

 

Fördern Sie talentierte Menschen mit psychischem und geistigem Handicap. Jeder gespendete Euro kommt direkt und unbürokratisch bei den kreativ talentierten Menschen an.

  • Spenden
  • Spendenaktionen statt Kundengeschenke, Geburtstagsgeschenke,
    Beerdigungszuwendungen
  • Testament-Spende
  • Firmenspende
  • Partner werden

Sprechen Sie uns persönlich an. Gerne können wir gemeinsam überlegen wie Ihre Spende eingesetzt werden kann.

Unser Spendenkonto:

Aktion-Kunst-Stiftung gGmbH
Volksbank Hellweg eG
IBAN: DE40 4146 0116 3231 3394 00
BIC: GENODEM1SOE

Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung.

Bis zu einer Spendensumme von 200 € werden nicht automatisch Spendenbescheinigungen erstellt. Wenn Sie Ihre Spende für steuerliche Zwecke dokumentieren möchten, reicht dazu die untenstehende Bescheinigung (Vereinfachter Nachweis für Zuwendungs- bescheinigungen) in Verbindung mit einem entsprechenden Nachweis über die geleistete Zahlung (Kontoauszug) aus. Sollten Sie dennoch eine personalisierte Spendenbescheinigung wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

 

Für alle Spenden oder Zustiftungen, die höher sind als 200 €, werden automatisch Spendenbescheinigungen erstellt, bitte geben Sie dazu im Betreff Ihre vollständige Adresse an.

Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine Spendenquittung.

 

  • Eine Bestätigung über steuerbegünstigte Zuwendungen gilt bei Beträgen bis 200,00 € als Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt.

 

  • Über 200,00 € erhalten Sie automatisch eine gesonderte Zuwendungsbestätigung. Bitte geben Sie hierzu auf der Überweisung Ihre vollständige Anschrift an.

Wir sind wegen der Förderung unmittelbar steuerbegünstigter gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke im Sinne der §§ 51 ff AO nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Soest, Steuernummer 343/5846/1277, vom 18.02.2016 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Es wird gemäß § 50 Abs. 1 EStDV bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung der nachfolgenden Zwecke verwendet wird: (1) Mildtätige Zwecke und (2) folgende gemeinnützige Zwecke: öffentliche Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 und 7 AO).